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Aufnahmeverfahren

  • Alter in der Kinderkrippe ab 1 Jahr, im Kindergarten ab 3 Jahren, wenn Plätze vorhanden sind.
  • Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt nach Maßnahme der verfügbaren Plätze. In unserer Einrichtung stehen in der  Sternengruppe 12 Krippenplätze und in der Regenbogen- und Sonnen-scheingruppe jeweils 25-26 Kindergartenplätze zur Verfügung.
  • Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter der in der Gemeinde wohnenden Kindern nach Anmeldedatum und nachfolgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:
    • Kinder, deren Mutter oder Vater alleinerziehend ist
    • Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind
    • Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet
  • In der Krippe werden Kinder im Alter von 1-3 Jahren, im Kindergarten im Alter von 3-6 Jahren betreut. Die Kinder wechseln von der Krippe in eine der beiden Regelgruppen, wenn sie 3 Jahre alt werden bzw. von ihrer Entwicklung so weit sind, um den Kindergartenalltag bewältigen zu können. Voraussetzung für den Wechsel sind freie Plätze im Kindergarten.
  • Im Kindergarten Oberbach können auch Kinder aus Wildflecken aufgenommen werden.

 

Vormerken und Zu- oder Absage

Wenn Sie Interesse an einem Krippen- oder Kindergartenplatz haben, erhalten Sie von uns einen Antrag, den sie ausfüllen und so bald wie möglich vor Eintrittswunsch abgeben. Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist der Nachweis der Masernimpfung.

 

Sie erhalten eine schriftliche Zu- oder Absage des Platzes, sobald die Kinderzahlen für das neue Kita-Jahr feststehen. Wenn unter dem Jahr Plätze frei werden, nehmen wir auch kurzfristig Kinder auf.

 

 

Informationsnachmittag oder -Abend und Aufnahmegespräch

Vor Aufnahme des Kindes laden wir die Eltern zu einem Informationsabend bzw. einem Gespräch ein, bei dem Sie unsere Einrichtung kennen lernen und wichtige Unterlagen für die Aufnahme Ihres Kindes erhalten. Außerdem findet vor Aufnahme ein Gespräch zwischen den Eltern und der Gruppenerzieherin statt. Es soll den pädagogischen Fachkräften helfen, das Kind und dessen Familie näher kennen zu lernen. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen der Eltern zu beantworten.

 

 

Eingewöhnungsphase

Der Eingewöhnungsprozess wird individuell gestaltet. Das jeweilige Eingewöhnungsverfahren wird den Eltern beim Elternabend oder beim Aufnahmegespräch erläutert (Siehe 13.11 Eingewöhnung und Gestaltung der Übergänge).