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Buchungszeit - Elternbeitrag - sonstige Kosten

Die von den Eltern gebuchte Betreuungszeit ist in der Buchungsvereinbarung im Vertrag für das jeweilige Kitajahr festgelegt. Die Eltern verpflichten sich ab dem Aufnahmetag einen bestimmten Elternbeitrag zu leisten, der in der Elternbeitragsvereinbarung im Vertrag festgelegt ist.

Der monatliche Elternbeitrag (12 Monate, einschließl. August), zuzgl. 5 € Spielgeld beträgt derzeit:

 

Stunden

am Tag

Stunden

in der Woche

Kindergartenkind (3-6 Jahre)

oder Krippenkind, ab 3.

Lebensjahr (Geburtsmonat)

Krippenkind

(1-3 Jahre)

3-4 Std

bis 20 Std./ Woche

107,00 €

122,00 €

4-5 Std

bis 25 Std./ Woche

112,00 €

127,00 €

5-6 Std

bis 30 Std./ Woche

117,00 €

132,00 €

6-7 Std

bis 35 Std./ Woche

122,00 €

137,00 €

7-8 Std

bis 40 Std./ Woche

127,00 €

142,00 €

8-9 Std

bis 45 Std./ Woche

132,00 €

147,00 €

 

Warmes Mittagessen:

 

52,00 € / Monat = 2,60 € /Tag

 

35,00 € / Monat = 1,75 €/ Tag

 

 
Bezahlung

Diese Kosten werden zusammen mit dem Elternbeitrag von Ihrem Konto abgebucht. Im Monat August fallen keine Essenskosten an. Der Beitrag für das Mittagessen wird auch dann abgebucht, wenn das Kind krank ist oder mehrere Feiertage in einen Monat fallen. Ein genaues Berechnen der Anwesenheitstage wäre für den Träger mit einem zu großen Aufwand verbunden. Von diesen Überschussgeldern werden Unkosten für Spülwasser, Reinigungsmittel, Geschirr usw. verwendet. Sollte Ihr Kind 2 Wochen am Stück die Einrichtung nicht besuchen, wird das Essensgeld im Folgemonat zurückgezahlt.

 

Der jeweilige Elternbeitrag ist monatlich über Bankeinzugsverfahren zu zahlen. Sie können während des Jahres nur in dringenden Fällen (Wiedereinstieg in den Beruf, neue Arbeitszeiten der Eltern usw.) umbuchen.

 

 
Bezuschussung des Freistaates Bayern

Eltern von Krippenkindern können einen Antrag auf das „Bayerische Krippengeld“ beim bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellen.

 

Der Freistaat Bayern übernimmt für alle Kinder, die im Kalenderjahr des Kitaeintritts drei Jahre alt werden oder schon älter sind, einen Anteil von 100 € pro Monat als Entlastung der Familien. Dieser Zuschuss wird vom angegebenen Elternbeitrag abgezogen.

 

 
Übernahme der Kita - Gebühren durch das Landratsamt

Die Übernahme der Kitabeiträge und der Kosten für das Mittagessen durch das Jugendamt am Landratsamt Bad Kissingen kann von den Eltern beantragt werden. Die Übernahme dieser Gebühren ganz oder teilweise ist von den jeweiligen Einkommensverhältnissen und den monatlichen Belastungen abhängig. Antragsformulare erhalten Sie auch bei der Gemeindeverwaltung. Eine Übernahme der Gebühren ist erst ab dem Monat möglich, in dem der Antrag beim Landratsamt eingeht.

 

 
Weitere Kosten zu Beginn des Kita-Jahres

Neben den Tagesstättengebühren fallen folgende Beträge im Laufe eines Jahres an, die zu Beginn des Kitajahres von den Erzieherinnen eingesammelt werden:

 

 

Krippe

Kindergarten

Papiergeld (Elternbriefe und sonstige Unterlagen)

2,50 €

2,50 €

Inhalt für Nikolaussäckchen und Osternest

3,00 €

3,00 €

Ich-bin-Ich- Mappe mit Fotos

Kosten für Eltern-Login auf Internetseite

5,00 €

5,00 €

 

5,00 €

Sammelmappe für gesamte Kindergartenzeit

 

 3,00 €